Schufafreies Konto mit Kreditkarte ist möglich

Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, ist bei der Suche nach einem neuen Girokonto benachteiligt. Denn diese Suche ist nicht immer einfach und gestaltet sich schwierig. Das ist sehr verwunderlich, denn seit 1995 besteht für Bankinstitute eine freiwillige Selbstverpflichtung, dass jede Bank, die Kontenmodelle anbietet, sich selbst verpflichtet, ein Girokonto auf Guthabenkonto für jeden Verbraucher zu eröffnen.

Das wurde auch den Sparkassen vorgeschrieben und zwar über die Sparkassenverordnung. Glücklicherweise gibt es im Internet unzählige Angebote von Direktbanken für schufafreie Konten mit schufafreien Kreditkarten. Die Angebote und Konditionen der einzelnen Banken sollten allerdings genau unter die Lupe genommen werden, denn sie unterscheiden sich wesentlich.



Laut Gesetz hat jeder Bürger das Recht ein Guthaben-Girokonto zu führen, um überhaupt am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können. Das gilt ebenso für Arbeitslose, Hartz IV-Empfänger, egal ob sie viel oder wenig verdienen. Eine praktische Alternative ist das schufafreie Girokonto, das allerdings nicht mit einem Dispo- oder Überziehungskredit geführt werden kann. Dieses Konto basiert auf Guthabenbasis ähnlich wie bei einer Prepaidkarte für das Handy. Ob jemand über ein geringes Einkommen verfügt, arbeitslos ist oder Sozialhilfe oder auch Hartz 4 bezieht – darf auf keinen Fall einen Einfluss haben und zum Nachteil werden.

Auch eine schufafreie Kreditkarte kann jeder Verbraucher beantragen. Denn die Banken und Sparkassen als ausgebende Institute haben längst die Problematik erkannt, dass jene Personengruppe mit negativen Schufaeinträgen auf klassischem Wege keine Kreditkarte erhalten kann. Daher werden verstärkt auch schufafreie Kreditkarten auf dem Markt angeboten. Auch sie basieren auf Guthabenbasis wie beim Girokonto ohne Schufa. Also mit keinem Risiko für Bank und für den Kunden. Die schufafreie Kreditkarte ist eine so genannte Prepaid-Kreditkarte (ähnlich wie beim Prepaid-Handy), die ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird. Es besteht keine Überziehungsmöglichkeit und es wird auch kein bestimmter Kreditrahmen von seitens der Bank eingeräumt. Man kann nur das Geld ausgeben, das auch tatsächlich auf dem Konto verfügbar ist und tappt damit auch in keine neue Schuldenfalle.



P-Konto schützt vor Pfändung

Verbraucher, die Schulden haben und ihr Konto vor einer Pfändung schützen möchten, können ein sogenanntes P-Konto beantragen. Jeder Inhaber eines Bankkontos hat drauf einen Anspruch. Das P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto und auch gleichzeitig ein Girokonto für den Zahlungsverkehr. Zusätzlich bietet es aber bei einer Pfändung des Kontos einen unbürokratischen Schutz. Denn auf diesem Konto ist ein Betrag bis zu 1.073,88 Euro pro Monat geschützt. Mehr über Kontopfändung, Tipps und Ratschläge können im Internet eingeholt werden, damit Sie bei einer Kontopfändung richtig reagieren können.




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