Schufa Auskunft für Vermieter


Immer mehr Vermieter lassen sich, bevor Sie ein Mietverhältniss eingehen, von dem zukünftigen Mieter nictht nur die letzten drei Gehaltsnachweise vorlegen, sondern verlangen auch, dass der zukünftige Mieter eine Auskunft über seine Bonität vorlegt.

Damit möchte sich der Vermieter gegen Mietausfälle absichern. Obwohl der Vermieter kein Recht dazu hat vom zukünftigen Mieter diese Auskunft zu verlangen, macht es keinen Sinn sich dem zu verweigern, da sonst in den meisten Fällen wohl kein Mietrvertrag zustande kommen wird.


Doch welche Auskunft soll dem Vermieter nun vorgelegt werden?

Reicht die kostenlose Schufa Auskunft, oder muss hierfür bei der Schufa extra eine Schufa Auskunft für Vermieter beantragt werden?

Und was steh dann in der Schufa Auskunft für Vermieter drin?

Welche Dokumente der Vermieter verlangen darf können Sie hier nachlesen! 

 


In den meisten Fällen reicht es vollkommen aus, wenn dem Vermieter die kostenose Version der Schufa Auskunft vorgelegt wird. Dort aufgeführte Daten wie z. B. Konto- oder Kreditkartennummern, die den Vermieter nichts angehen, sollten zur Sicherheit geschwärzt werden.


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